Viele Netzhauterkrankungen z.B. Veränderungen der Gefässe durch Bluthochdruck, Diabetes, Makuladegenerationen, Sehnervenveränderungen, Aderhautnaevi oder Tumoren erfordern eine sehr genaue Verlaufsdokumentation. Diese erfogt im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen durch eine genaue Beschreibung evtl. auch Zeichnung des Befundes.
Von Vorteil, weil wesentlich genauer, ist eine fotographische Dokumentation des Augenhintergrundes. Im Verlauf ist ein Vergleich des digitalen Fotos mit dem aktuellen Befund möglich.
Während der Untersuchung sitzt der Untersuchte vor einer speziellen Kamera. Bei der Fotographie von Erkrankungen ist in der Regel eine Erweiterung der Pupille sinnvoll, da die Aufnahmequalität dann besser ist.
Die Fotodokumentation geht über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Die gesetzliche Krankenkasse darf deshalb die Kosten für eine Fotodokumentation nicht übernehmen. Dies gilt auch, wenn eine Fluoreszenzangiographie als Kassenleistung erbracht wird.