In den letzten Jahren hat sich die Vermessung der Nervenfaserschichtdicke als großer Gewinn erwiesen, wenn es gilt, Schäden durch eine Glaukomerkrankung so früh wie möglich zu erkennen. Dadurch ist es möglich, eine notwendige Behandlung früher zu beginnen oder eine bestehende Behandlung auf ihre Wirksamkeit besser zu überprüfen. Personen, die folgende Auffälligkeiten haben, sollten eine Nerverfaservermessung durchführen lassen:
• Glaukomkranke (grüner Star)
• nahe verwandte Angehörige von Glaukom-Erkrankten
• bei auffälligem Befund des Sehnervenkopfes
• bei okulärer Hypertension (erhöhter Augeninnendruck ohne Sehnerv-
Veränderungen)
Durch die optische Kohärenz-tomograpie (OCT) ist es heute möglich, in einer erstaunlich kurzen Untersuchungszeit völlig unschäd-lich die Nervenfaserschichtdicke exakt zu vermessen. Dabei ist es nicht notwendig das Auge zu berühren. Die Untersuchung ist vollkommen schmerzlos. Kreis-förmige Scans um den Sehnervenkopf vermessen hoch-genau die retinale Nervenfaser-schichtdicke (RNFL). Die aktuellen Messdaten werden mit Referenz-daten aus einer normativen Datenbank verglichen. Seiten-unterschiede können aufgezeigt werden, Verlaufskontrollen durch-geführt werden.
Mit der Nervenfaserschichtdickenmessung kann man Veränderungen der Nervenfasern erkennen, die mit einer normalen augenärztlichen Untersuchung nur schwer oder gar nicht erfasst werden können. Verlaufskontrollen sind sehr präzise möglich. Somit kann man Funktionsausfälle frühzeitigst nachweisen und entsprechende Therapien rechtzeitig einleiten, so dass es nicht zu einem weiteren Nervenfaserverlust kommt.
Durch die Untersuchung erhält man Informationen, ob die Nervenfaserschicht momentan noch normal oder krankhaft verdünnt ist. Wenn nicht der Verdacht einer schnellen Verschlechterung besteht, reicht meist eine Kontrolle nach ca. einem Jahr aus, um zu beurteilen, ob eine Therapie nötig ist oder eine bestehende Therapie umgestellt werden muss.
Da es sich um eine neue Methode handelt, gehört diese Untersuchung noch nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und muss daher selbst bezahlt werden. Von den privaten Krankenversicherungen werden die Kosten meist übernommen.