In den letzten Jahren hat sich die Vermessung des Sehnervenkopfes mit dem „Heidelberger Retina Tomograph” (HRT) in Behandlungszentren als Standard bei Erkrankungen oder Veränderungen am Sehnerv durchgesetzt. Wir führten diese Methode bereits 1994 in unserer Praxis ein, zuerst als Arbeitsgemeinschaft mit der Heidelberger Universitätsaugenklinik. Wegen der viel genaueren Beurteilung von Veränderungen am Sehnerv gegenüber herkömmlichen Methoden stellt diese Messung einen großen Fortschritt und eine wesentliche Verbesserung in der Diagnostik dar. Die Notwendigkeit einer Behandlung (mit Medikamenten oder einer Operation) und deren ausreichende Wirksamkeit kann mit dem HRT besser und früher als bisher erkannt werden.
Diese Untersuchung ist besonders sinnvoll bei Patienten mit
• Glaukom (grüner Star)
• nahe verwandten Angehörigen mit Glaukom-Erkrankung
• auffälliger Exkavation (Aushöhlung) des Sehnervenkopfes
• Veränderungen der Form des Sehnervenkopfes
• Okulärer Hypertension (erhöhter Augeninnendruck ohne Sehnerv-Veränderungen)
Eine Laser-Kamera erstellt dreidimensionale Bilder vom Sehnervenkopf und ein Computer wertet die ca. 147.000 Meßpunkte aus. Sehnerv und Netzhaut werden dabei nicht belastet. Die Ergebnisse der Messung werden gespeichert und können so mit späteren Messungen quantitativ verglichen werden. Damit kann schon eine geringe Zunahme der Veränderungen sichtbar gemacht werden.
Die Aufnahmen werden mit ungefährlichen Laserstrahlen durchgeführt, eine Beeinträchtigung des Sehens findet nicht statt. Die vom Computer berechneten Ergebnisse werden dann beurteilt und ausgewertet. Die Ergebnisse werden gespeichert, damit bei künftigen Untersuchungen der Verlauf genau beurteilt werden kann.
Durch die Untersuchung erhält man Informationen, ob der Sehnervenkopf momentan noch normal oder krankhaft verändert ist. Wenn nicht der Verdacht einer schnellen Verschlechterung besteht, reicht meist eine Kontrolle nach ca. einem Jahr aus, um zu beurteilen, ob eine Therapie nötig ist oder eine bestehende Therapie umgestellt werden muß.
Mit der Papillentomographie kann man Veränderungen des Sehnerven nicht nur sehen – wie bei der augenärztlichen Untersuchung mit dem Spaltlampenmikroskop oder bei einer Fotografie – sondern sehr exakt ausmessen und mit den Vorbefunden vergleichen. Damit ist man den bleibenden Funktionsausfällen einen großen Schritt voraus.
Da es sich um eine neue Methode handelt, gehört diese Untersuchung leider noch nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und muß daher selbst bezahlt werden. Von den privaten Krankenversicherungen werden die Kosten jedoch meist übernommen.